Die Tabakfälscher von Schwabach – ein archäologischer Fund wird zum Indiz für einen 270 Jahre alten Geschäftsbetrug

Für die Sanierung eines Wohnhauses im ehemals eigenständigen Stadtteil Pinzenberg, Stadt Schwabach (Mittelfranken) wurden umfangreiche Bodeneingriffe nötig, die durch die Archäologen von IN TERRA VERITAS mit einer Voruntersuchung und anschließender Ausgrabung begleitet wurden. Unter anderem mussten auch die Fehlböden im Obergeschoss geräumt werden, um den schadhaften Bodenbelag der 1950er Jahre austauschen zu können. Die Verfüllung enthielt neben zahlreichen Bruchstücken von Bierflaschen und Bierkrügen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts auch einzelne ältere Funde. Beim Aushub der Fehlböden wurde ein ca. 10 x 8cm großes Stück bedruckten Papiers geborgen. Dabei handelt es sich um eine Quittung vom Januar 1756 über 608 Tabakblätter und 245 Tabakgeitz, verkauft an G. Ott. Die Datumsangabe legt nahe, dass es sich beim Käufer um den Tabaksfabrikanten Georg Philipp Ott handelte, der ab 1714 das Haus besaß und spätestens 1757 verstarb. 

Das „Geitzen" 
Doch was genau sagt dieses Fragment eines 264 Jahre alten Schriftstückes nun genau aus? Beim sog. Geitz handelt es sich um die minderwertigen Seitentriebe von Nutzpflanzen. Durch das Beimengen von Tabakgeitz konnte der hochwertige Tabak der Blätter gestreckt werden und so die verkaufbare Menge des Endprodukts günstig gesteigert werden. Dieses sprichwörtlich gewordene „Geitzen" war ein gängiges Mittel der Tabaksfabrikanten zur Gewinnmaximierung. Zum Beispiel heißt es im Tabakpatent für Österreich ob und unter der Enns vom 19.September 1729 dazu: „Sechstens: zu mehrerer Verhütung alles Unterschleifs und Vortheilhaftigkeit auch damit in solchem Fall alle erforderliche Tabak von guter Qualität im Land erzügelt werden (…), dafern nun jemand wider solch unser Gebott handelte und entweder ohne Licenz einen Tabak anbauet oder aber den rechtmässig angebauten zum theil oder gänzlich distrahirete und in die Einlosung nicht bringete oder auch den in die Einlosung bringenden Tabak übermässig einnetzete oder unter denen guten Blättern Geitz vermischte oder sonsten vortheilhafter Weis verschiedenen Unrath beypackte (...)durch des Orts Gerichte oder aber durch 2 von unseren Tabakbeamten zugezogene unpartheische Tabakverständige Personen geschätzet und nach deren Befund bezahlet auf öfters betretten aber völlig confiscirt und vertilget werden".1 Die Strafe für das Strecken des Tabaks mit Geitz ist also neben einer hohen Geldstrafe bei Wiederholungstätern der Einzug der Produkte sowie deren Vernichtung. 

Die Bedeutung der fränkischen Tabakindustrie 
Aus den Steuerlisten des Markgrafentums Bayreuth von 1809 wird vom napoleonischen Zivilgouverneur der Provinz Baron Camille de Touron festgehalten: „Der Tabak, aufgrund einer launenhaften Mode zu künstlicher Nützlichkeit gelangt, bedarf einer langen Bearbeitung, bevor er dies sonderbare Bedürfnis befriedigen kann. Die Zahl der Fabriken, in denen die Blätter aufbereitet werden, nimmt in der sandigen, mit Tabakfeldern bedeckten Umgebung Erlangens immer mehr zu. Gegenwärtig sind 43 Fabriken in Betrieb, in denen 426 Angestellte mit der Verarbeitung von 17.884 Zentnern getrockneter Tabakblätter aus dem Inland und 440 Zentnern aus dem Ausland beschäftigt sind. Der Tabak ist von mittelmäßiger Qualität, doch da er günstig abgegeben wird, findet er in großen Teilen Deutschlands guten Absatz. Der Gesamtwert des zu Zigarren und Karotten [Tabaksrollen] verarbeiteten Tabaks liegt bei 163.935 Gulden oder 358.143Francs."2 
Die Tabaksindustrie des 17. bis 19. Jahrhunderts in den Markgrafentümern Bayreuth und Ansbach war folglich nicht ganz unbedeutend für die Wirtschaft der Markgrafen, weshalb auch hier diverse Erlasse die Ausfuhr und Einfuhr von Tabak regelten, sowie eine Tabaksteuer eingeführt wurde. 
„Ein bizarrer Streit von 1781 in einem Schwabacher Vorort zeigt beispielhaft, dass auf die Preisgabe der Herstellungsregion Franken wenig Wert gelegt wurde. Ein Schwabacher Drucker klagt damals teils handgreiflich gegen einige Tabakbauern, weil sie gegen sein ausdrückliches markgräfliches Privileg nicht autorisiert selbst billige Signets auf Einwickelpapierchen drucken. Dass die Aufdrucke holländisch sind und den begehrten, mit hohen Einfuhrzöllen belegten ausländischen Tabak vortäuschen, ist dabei keiner Erwähnung wert."3 

Obwohl es sich bei dem Stückchen Papier also lediglich um eine nicht mehr ganz vollständige Quittung für einen damals alltäglichen Vorgang handelt, lässt sich daraus doch einiges über das Geschäftsgebaren der Tabakhändler allgemein und von Georg Philipp Ott im Besonderen ableiten. Offenbar sind die Geschäfte jedoch weiterhin so gut gelaufen, dass nach seinem Tod auch sein Sohn Johann Leonhard Ott den Betrieb aufrecht erhalten hat.

1) Tabakpatent für Österreich ob und unter der Enns d.dto. 19. September 1729, abgerufen unter: https://books.google.de/books?id=o1xcAAAAcAAJ&pg ; Österreichische Nationalbibliothek 2014.
2) C. De Tournon, Statistik der Provinz Bayreuth – zusammengestellt von Baron Camille de Tournon, ehem. Zivilgouverneur der Provinz, Präfekt von Rom, Historischer Verein für Oberfranken (Hrsg.), Bayreuth 2002, 124.
3) Fränkisches Freilandmuseum, Tabaktrockenscheune aus Unterreichenbach, Eintrag zum Gebäude auf der Webseite unter: https://freilandmuseum.de/besuch/haeuserinformationen/baugruppe-industrie-technik/tabaktrockenscheune-aus-unterreichenbach.html; vgl auch: Konrad Bedal, Häuser aus Franken – Museumshandbuch für das Fränkische Freilandmuseum, Bad Windsheim 2007, S. 284-285.

Fragment einer Quittung vom Januar 1756, Schwabach, Mittelfranken