Margaretha Königerin lebt ein einfaches Leben im unterfränkischen Michelau. Ihr Mann war bereits vor 11 Jahren verstorben. Dann kam die Nacht vom 16. zum 17. Juni 1617. Mehrere Männer holen sie aus ihrem Haus und durchsuchen ihr Hab und Gut auf Hexenwerkzeuge oder Salben. Der über 50jährigen Witwe wird der Hexenprozess gemacht. Sie gibt sofort zu, mit dem Teufel im Bund zu sein. 17 Tage später stirbt sie wohl den qualvollen Feuertod auf dem Scheiterhaufen. Ihre Asche wird in den Wind gestreut, sodass am jüngsten Tag kein Körper mehr für die Auferstehung vorhanden sein wird.

Für uns mag es heute überraschend sein, dass jemand unumwunden und ohne Folter zugibt, sich der Hexerei schuldig gemacht zu haben. Doch sieht man sich ihre Geschichte genauer an, die zeitlichen Umstände und die Details von Hexenprozessen und -befragungen, fällt ein ganz anderes Licht auf Margaretha Königerin und ihr vermeintliches Geständnis.

Der Hexenwahn
Im Schatten der Klimakatastrophe durch die kleine Eiszeit Anfang des 17. Jahrhunderts und dem beginnenden 30jährigen Krieg, setzte in Mitteleuropa ein Wahn ein, der unzähligen unschuldigen Menschen das Leben gekostet hat. Gerade Franken war dabei ein trauriges Zentrum. Neben der Stadt Bamberg war auch Gerolzhofen im Landkreis Schweinfurt eine Hochburg der Hexenverfolgung. Dort wurden zwischen 1616 und 1619 durch das Centgericht 261 „Hexenleute" zum Tode verurteilt. In dieser Zahl sind diejenigen, die durch die Folter starben oder sich im Gefängnis das Leben nahmen nicht mit eingerechnet. Allein im ersten Jahr sprach der Gerolzhofener Richter Valentin Hausherr 98 von 99 angeklagten Personen schuldig und ließ sie hinrichten. Nur eine wurde freigesprochen. Sie konnte den Richter mit zwei Eimern Wein bestechen.

Der Prozess der Margaretha Königerin
Als im Juni 1617 bei einem Verhör einer nicht näher bekannten Person der Name Margaretha Königerin aus Michelau genannt wird, ist ihr Schicksal schon besiegelt. Die Halsgerichtsordnung des Bischofs Julius Echter von Mespelbrunn sieht vor, dass wenn im Rahmen eines Hexenverhörs der Name einer Person mehrfach genannt wird – für gewöhnlich ab der 5. Nennung – diese auch wegen des Verdachts der Hexerei einzuholen ist. Königerin wird darauf durch den Richter Valentin Hausherr befragt.

Sie berichtet bereitwillig, von der bereits 1616 hingerichteten Frau Stöcklein aus Michelau in die Hexerei eingeführt worden zu sein. Im Verlauf des Verhörs wiederholt sie Details der „Teufelshochzeit" und des „Hexensabbaths", die damals aber wohl jedem bekannt sind. Bei der Frage nach den Namen weiterer Teilnehmer des Hexensabbaths nennt sie u.a. die Frau von Eckhart Schmit aus Dingolshausen. Für Frau Schmit ist dies die 8. Nennung.

Nach diesem sofortigen Geständnis kommt Königerin in Gerolzhofen in Haft. Ihre Gerichtsverhandlung folgt 17 Tage später und ist nur ein Schauprozess. Der Richter und die Schöffen haben sich bereits am Morgen des Prozesstags auf ein Urteil geeinigt. Die Verhandlung selbst findet wohl unter freiem Himmel auf dem Platz vor dem Zenttor in Gerolzhofen statt.

Mit ihr werden an diesem Tag acht weitere Personen schuldig gesprochen und zum Tode durch Verbrennen verurteilt. Nach der Urteilsverkündung erfolgt eine letzte Beichte, sowie eine Henkersmahlzeit. Dann werden die Verurteilten zum Richtplatz gebracht. Hier sind bereits Stapel aus Holz aufgebaut, aus denen Stangen ragen, an die die Opfer gebunden werden.

Hexenverbrennung, spätes 15.Jahrhundert (Jäger 2004, S.115)
Übrigens: Die Kosten für die Einholung, Befragung, Inhaftierung, den Prozess, die Henkersmahlzeit und das Holz für den Scheiterhaufen, sowie das Gehalt des Henkers und seiner Helfer musste das Opfer begleichen. Das Geld dafür kam meist durch die Beschlagnahmung des gesamten oder des Großteils des Besitzes der Opfer.
Katalog der Hexenfoltern (Jäger 2004, S.110)

Unabwendbares Schicksal
Die Motivation ein Verbrechen sofort zuzugeben das man offensichtlich nicht begangen haben konnte, ist auf den ersten Blick unverständlich. Doch Margaretha Königerin wusste, dass ihr Schicksal besiegelt war. Sie hat sich damit stunden- oder tagelange Folter erspart. Darüber hinaus hat sie eine bereits hingerichtete Person als ihre „Hexenlehrerin" benannt und damit andere geschützt. Vielleicht hat sie auch den Namen von Frau Schmit aus Dingolshausen nur genannt, weil sie wusste oder davon ausgegangen ist, dass diese ohnehin schon verloren war.


Und das wurde aus dem Richter
Valentin Hausherr wurde am 7. Juli 1618 durch Männer des Bischofs verhaftet. Er sollte wegen Korruption, Trunkenheit im Amt, Urkundenfälschung und weiterer Vergehen vor Gericht gestellt werden. Hausherr erhängte sich am 28. November 1618 in seiner Zelle. Sein Leichnam wurde am nächsten Tag verbrannt. Die Asche wurde in den Wind gestreut.

Literatur:
Pfrang 1987: M.Pfrang, Der Prozess gegen die der Hexerei angeklagten Margaretha Königer, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter, Bd 49, Würzburg 1987, S. 155-167.
Jäger 2004: F.A. Jäger, Geschichte des Hexenbrennens in Franken (insbesondere Gerolzhofen) im 17.Jahrhunderts aus Original-Prozeßakten, Gerolzhofen 2004.
Bräutigam 2008: E.Bräutigam, Die Hexenverfolgung im Hochstift Würzburg, in: Frankenland – Zeitschrfit für fränkische Landeskunde und Kulturpflege, Bd. 60, Würzburg 2008, S. 4-1