Aus der Folterkammer an den Galgen – Die letzten Wochen eines Jungen in Pottenstein

Pottenstein in der Fränkischen Schweiz im Jahr 1595. Veit Schneider, ein Baderjunge aus Pfarrweisach wird auf dem Jahrmarkt beim Diebstahl erwischt und kommt ins Gefängnis. Er wurde schon zuvor mehrmals ertappt und inhaftiert, kam bisher jedoch mit einer milden Strafe davon, denn die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507 sah eine Hinrichtung für Diebstahl erst ab einem bestimmten Wert oder bei Unbelehrbarkeit vor. Beim diesmaligen Verhör und auch unter Folter gesteht der Junge schließlich unzählige weitere Diebstähle in der Vergangenheit. Das Urteil des Gerichts: Tod durch den Strang.

Über 400 Jahre später ist das Fundament des Galgens noch als Ruine erhalten. Ein Archäologenteam traf bei Grabungsarbeiten 2013 im Inneren auf die Überreste menschlicher Skelette. Mindestens neun Personen wurden hier verscharrt, darunter auch zwei im jugendlichen Alter. Ist einer davon Veit Schneider?

Ein einzelner Knochen erzählt seine Geschichte
Im Inneren der Galgenruine wurden überwiegend Einzelknochen gefunden, die sich meist in keinem anatomischen Zusammenhang mehr befanden. Dies deutet darauf hin, dass die Leichen der Hingerichteten bereits weitestgehend verwest waren, als sie in die Erde gelangten. Bis 1777 war es im Gebiet des Bamberger Hochstifts gängige Praxis die Körper der Hingerichteten als Strafverschärfung und zur Abschreckung so lange am Galgen hängen zu lassen, bis die verwesten Körperteile zu Boden fielen. Diese wurden anschließend in regelmäßigen Abständen vom Scharfrichter am Galgen verscharrt. Im Laufe der Zeit entstanden so 14 Knochengruben.

Die Überreste eines der jugendlichen Individuen verteilten sich überwiegend auf zwei dieser Gruben. Vermutlich warf man zunächst die noch zusammenhängenden Teile in die eine Grube und die später aufgesammelten Einzelknochen in die andere. Da das Skelett nur in Teilen erhalten blieb konnten keine Rückschlüsse auf die Todesursache mehr gezogen werden. Umso interessanter war eine Entdeckung an einem Einzelknochen. Offensichtlich zog sich die jugendliche Person etwa 3 bis 4 Wochen vor ihrem Tod einen Riss im Schulterblatt zu, der bereits begonnen hatte zu verheilen. Um diesen Riss erzeugen zu können, muss eine enorme Zugwirkung von hinten auf den Oberarmknochen erfolgt sein, sodass dieser ausgekugelt wurde und gegen das Schulterblatt stieß. Dieselbe Fraktur wurde auch bei drei weiteren Personen festgestellt, was auf eine ähnliche Ursache schließen lässt.

Am Galgen sind bereits verwesende Delinquenten zu erkennen. Federzeichnung Urs Graf (~1485-1528). (Ch. Anderson, Dirnen – Krieger Narren. Ausgewählte Zeichnungen von Urs Graf (Basel 1978), Nr. 32.)
Wahrscheinlich handelte es sich dabei um die Foltermethode des sogenannten „Aufziehens", für die die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507 auch eine Abbildung liefert. Dabei wurde man mittels eines Seils an den hinter dem Rücken gefesselten Armen in die Höhe gezogen, was zum Auskugeln des Oberarmknochens führen konnte.
Die Foltermethode des „Aufziehens“ in der Bamberger Halsgerichtsordnung 1507 (von Schwarzenberg 1979)

Archäologischer Befund und Schriftquelle
Dieser Fall zeigt die spannende Möglichkeit, wie archäologische Funde von Richtstätten mit schriftlich festgehaltenen Hinrichtungsakten in Verbindung gebracht werden können, um so ein Gesamtbild zu erhalten. Dabei müssen jedoch Archäologie und Schriftquellen eine größtmögliche Menge an Informationen liefern, um eindeutige Aussagen treffen zu können.
Über das genaue Alter von Veit Schneider ist zwar nichts bekannt, doch durch die Bezeichnung „Baderjunge" ist ein Erwachsenenalter auszuschließen. Da sich in den Prozessakten Pottensteins keine weitere jugendliche Person finden lässt, könnten die Skelettreste folglich tatsächlich die von Veit Schneider sein.
Durch die Tatsache, dass am Pottensteiner Galgen jedoch Knochen eines weiteren jugendlichen Individuums gefunden wurden, ist eine eindeutige Zuordnung leider nicht möglich.

Auch wenn abschließend nicht mit Sicherheit geklärt werden kann, ob es sich bei den beschriebenen Überresten um dieselbe Person handelt, das Lebensende verlief gleich.
Sie wurde gefoltert, für ihre Verbrechen hingerichtet, ihr Leichnam zur Schau gestellt und anschließend verscharrt.


Literatur:
Staatsarchiv Bamberg: StABa B 68, Nr. 876, 692R (Gerichtsbuch 1540-1611).
Johann von Schwarzenberg, Bamberger Halsgerichtsordnung (Nürnberg 1979).
Th. Becker, Die Knochenfunde vom Galgen in Pottenstein, Ldkr. Bayreuth (Unpublizierter Bericht 2014).
N. Hoffmann (ehem. Fröschel), „der mann mit dem strang, vnnd das weib mit dem wasser" der Galgen von Pottenstein, Oberfranken als Zeugnis der Rechtspraxis im Hochstift Bamberg (Unpublizierte Masterarbeit Otto-Friedrich-Universität Bamberg 2016).