2. Wann brauche ich einen Archäologen?
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz formuliert Bodendenkmäler als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ (BayDschG Art.1,1)
Daraus folgt: Wenn ein Bodendenkmal (und damit auch die Erkenntnisse, die Archäologen daraus ziehen können) von Zerstörung bedroht ist (etwa weil ein Haus auf dem Denkmal gebaut werden soll), wird eine archäologische Untersuchung nötig. Diese wird von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (z.B. Bauordnungsamt oder Landratsamt) beauflagt (gemäß BayDschG Art. 7,1) und ist rechtlich bindend.
Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgt in der Regel durch private Grabungsfirmen, wie In Terra Veritas. Die Kosten der Ausgrabung und die Aufbereitung der Ergebnisse sind laut Rechtslage vom Veranlasser (d.h. dem Bauherrn) zu tragen. In Einzelfällen werden Teile der Kosten vom Freistaat Bayern oder der zuständigen Kommune übernommen.